Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Lachenmaier Gerüstbau und –verleih

(Stand 01.03.2016)

  1. Geltungsbereich

 

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, die zwischen der Firma Lachenmaier Gerüstbau und –verleih und ihren Kunden geschlossen werden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne nochmal gesondert vereinbart werden zu müssen und zwar auch dann, wenn die Firma Lachenmaier Gerüstbau und –verleih im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

 

(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass die Firma Lachenmaier Gerüstbau und –verleih diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

 

  1. Angebot und Vertragsabschluss

 

(1) Alle Angebote der Firma Lachenmaier Gerüstbau und –verleih sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.

 

(2) Eine Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Lachenmaier Gerüstbau und –verleih oder stillschweigend durch die Ausführung des Auftrages zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und-/ oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle der stillschweigenden Annahme des Angebotes gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

 

(3) Die auf den Angeboten ausgewiesenen Preise gelten für die komplette Gerüsterstellung einschließlich An- und Abfuhr der Gerüstmaterialien und die gesamte Grundvorhaltezeit. Es ist stets der Preis für die gesamte Grundhaltevorzeit zu entrichten auch wenn die Standzeiten kürzer sein sollten. Eine Nachberechnung der Preise für eine verlängerte Gerüststandzeit bleibt vorbehalten.

 

(4) Im Angebotspreis sind die Gebühren öffentlich-rechtlicher Genehmigungen oder die Kosten für die Erlaubniserteilung Dritter nicht enthalten.

 

  1. Aufmaß und Abrechnung

 

Ausgemessen und abgerechnet wird nach der aufgebauten Gerüstflächen, soweit es nicht anders ausdrücklich vereinbart wird. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

 

  1. Verwendungszweck und Einsatzbedingungen

 

(1) Die Gerüste dürfen nur für den vertraglichen Verwendungszweck benutzt werden. Die Gerüste sind entsprechend ihrer Bauart einzusetzen. Für eine über die zulässige Höchstbelastung hinausgehende Beanspruchung haftet der Benutzer. Eventuell notwendige Genehmigungen zur Gerüststellung sind vom Kunden einzuholen.

 

(2) Die Gerüste sind nach der Fertigstellung der Arbeiten von sämtlichem Bauschutt zu reinigen und besenrein der Firma Lachenmaier Gerüstbau und –verleih zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

(1) Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

(2) Wenn nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Abbau des Gerüstes und nach Rechnungsstellung ohne Abzug und innerhalb 10 Tagen fällig.

 

  1. Haftungsbegrenzungen

 

(1) Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Firma Lachenmaier Gerüstbau und –verleih sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischen Schadens beschränkt. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit sie bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Leistung typischerweise zu erwarten sind.

 

(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma Lachenmaier Gerüstbau und –verleih.

 

(3) Soweit Auskünfte gegeben, werden ohne dass dies vertraglich geschuldet ist, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Firma Lachenmaier Gerüstbau und –verleih in 36341 Lauterbach. Die Firma Lachenmaier Gerüstbau und –verleih ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinen Sitz zu verklagen.

 

(2) Die rechtliche Beurteilung der Beziehung zwischen den Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden formalen und materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Handelsbestimmungen (CISG). Weiterhin ausgeschlossen sind Verweisungsnormen des Deutschen Internationalen Privatrechts, die zur Anwendung von ausländischen Rechtsnormen bzw. ausländischen Gerichtsständen führen würden.

 

  1. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen vereinbaren die Parteien eine Regelung zu setzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommt. Sollten die Parteien eine solche Einigung nicht herbeiführen, so tritt an der Stelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen nach Wunsch der Parteien diejenige gesetzliche Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommt.